Description
Natriumhydrogencarbonat dient der einfachen, günstigen und zeitgemäßen Versorgung des Meerwasseraquariums mit den ständig verbrauchten Hydrogencarbonationen (KH) nach Balling. Kurzanleitung für die Ballingmethode: Lösen sie 357,5 g Calciumchlorid-Dihydrat, 420 g Natriumhydrogencarbonat und 122 g Natriumchloridfreies Meersalz in jeweils 5.000 ml vollentsalztem Wasser auf. Ermitteln sie den Calciumwert und die Karbonathärte ihres Aquarienwassers, dosieren sie nun täglich, zeitlich versetzt, die gleiche Menge jeder Flüssigkeit ins Aquarium. Beginnen sie die Dosierung mit geringen Mengen und kontrollieren sie ebenfalls täglich die Werte. Steigern sie nun langsam die tägliche Zugabe. Nach ca. 10 - 14 Tagen haben sie die optimale tägliche Tagesdosis ermittelt. Nicht überdosieren und die Wasserwerte langsam angleichen! Unsere Ballingsalze sind natürliche reine Pharma- bzw. Lebensmittelqualität. Natriumhydrogencarbonat bitte für Kinder unzugänglich aufbewahren!
1000g Dose Qualitätsstufe: rein > 99,0 %, Ph.Eur.5, USP28, FCC, E 500
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Produktbezeichnung :
Coral-Reef Salz
Aqua Marina salz
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01.11.2024
Nummer der Fassung : 01
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Coral-Reef Salz und Aqua Marina Salz
Reach Registrierungsnummer : Gemische sind nicht registrierungspflichtig
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen:
Meersalz zur Herstellung von Meerwasser
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
Coral-Reef-Equipment
Sevelenerstr.39
47661 Issum
Germany
+49 (0) 173 809 1923
Coral-reef@online.de
1.4 Notrufnummer
T:
+49 (0173 809 1923
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der uns vorliegenden Informationen kein gefährlicher Stoff im Sinne der
Gefahrstoffverordnung , des Chemikaliengesetzes sowie der EU Richtlinien in der zur Zeit
gültigen Fassung
2.2 Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
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Gemäss Verordnung (EG) nr. 1272/2008 ist das Produkt nicht als gefährlich gekennzeichnet
Gefahrenbestimmende Komponente/n zur Etikettierung (Produktidentifikator/en)
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Information
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Es handelt sich um ein Gemisch
3.2 Gemische
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Gemische unterschiedlicher Salze
Bestandteile die als Rohstoff gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden:
Stoffname Calciumchlorid Dihydrat
EG NR 233 140 8 cas Nr 10035 04 8
Anteil < 4 %
Einstufung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Augenreizung Kategorie 2 H 319
Einstufung gemäss Richtlinie 67/548EWG
Xi; R36
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und mit viel Wasser reinigen
Nach Einatmen:
Für frische Luft sorgen ggf. Arzt konsultieren
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen , bei anhaltenden Hautreizungen Arzt konsultieren
Nach Augenkontakt:
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Nach Kontakt mit geöffneten Augen 10 bis 15 Minuten gründlich mit viel Wasser spülen , ggf. Arzt
konsultieren
Nach Verschlucken:
Viel Wasser trinke , Arzt konsultieren
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Informationen verfügbar
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung: Symptomatische Behandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Auf die Umgebung abstimmen
Ungeeignete Löschmittel
Keine
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden Chlorgas , Chlorwasserstoff , Schwefeldioxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Keine großen Mengen in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und Reste mit Wasser gründlich abspülen
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
PSA siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei sachgemäßer Anwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Die beim Umgang mit
Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten
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Von Nahrungsmitteln , Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken und
rauchen. Beschmutzte Kleidung ausziehen. Vor pausen und nach Arbeitsende Hände waschen
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Gemisch ist nicht brennbar
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter verschlossen , lichtgeschützt und trocken aufbewahren
Spezifische Endanwendungen
Meersalz zur Herstellung von Meerwasser
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
Keine
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen
Keine
Persönliche Schutzausrüstung
PSA
Augen-/Gesichtsschutz
Bei längerer Exposition Augenschutz tragen
Hautschutz
Hautschutzplan beachten
Handschutz
Hanschuhe tragen , die gegen das Produkt beständig sind
Sonstige Schutzmaßnahmen
Atemschutz
Bei guter Raumlüftung nicht erforderlich
Thermische Gefahren
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine Informationen verfügbar
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Parameter
a) Aggregatzustand Fest
b) Farbe Weißlich bis Gräulich
c) Geruch Charakteristisch
d) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Nicht anwendbar
e) Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich Nicht anwendbar
f) Entzündbarkeit Nicht endzündbar
g) Untere Explosionsgrenze
obere Explosionsgrenze
Nicht anwendbar
h) Flammpunkt Nicht anwendbar
l) Kinematische Viskosität Nicht bestimmt
j) Löslichkeit Löslich in Wasser
k) Dampfdruck Nicht verfügbar
l) Dichte und/oder relative Dichte Nicht verfügbar
m) Relative Dampfdichte Nicht verfögbar
* Werte beziehen sich auf n.b. = nicht bestimmt n.z. = nicht zutreffend
9.2 Sonstige Angaben
keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Stabil unter normalen Bedingungen
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Metalle ( Korrosion)
Oxidationsmittel
Säuren
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Thermische Zersetzung bei Temperaturen über 200 Grad Celsius
10.5 Unverträgliche Materialien
Korrosiv gegenüber Metallen
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Mit Oxidationsmitteln Chlorgas Schwefeldioxide
Mit Starken Säuren Chlorwasserstoff
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Toxikologie Calciumchlorid Dihydrat
Cas Nr. 10035 04 8 EG Nr. 233 140 8
Akute Toxizität der wasserfeien Substanz
LD oral 1000 mg /kg /Ratte)
Dermal LD 2630 mg/kg (Ratte)
akute Toxizität
Toxikologische Befunde zu diesem Gemisch liegen nicht vor
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Leichte Reizwirkung auf die Haut möglich
Schwere Augenschädigung/-reizung
Reizwirkung möglich
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Keine Informationen vorhanden
Keimzellmutagenität
Keine Informationen vorhanden
Karzinogenität
Keine Informationen vorhanden
Reproduktionstoxizität
Keine Informationen vorhanden
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
11.2 Angaben über sonstige Gefahren
11.2.1 Endokrinschädliche Eigenschaften
11.2.2 Sonstige Angaben
Die reizende Wirkung wird in Verbindung mit Feuchtigkeit verstärkt Reizungen der inneren
0rgane beim Verschlucken , bei längerer Exposition des Nasen und Rachenraumes . Die beim Umgang
mit Chemikalien üblichen Vorschriften beachten
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
Calciumchlorid Cas Nr 10038 04 8 Eg Nr. 233 140 8
EC/ 48h 144 mg/L (Daphnia Magna)
EC/120 h 3130 mg/L (Alge)
LC/96 h
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
12.7 Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Abfallschlüssel
Produkt:
Ungereinigte Verpackung:
Gereinigte Verpackung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID
IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR / RID / IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR
14.4 Verpackungsgruppe
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14.5 Umweltgefahren
Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe
ADR/ RID / IMDG-Code ja / nein
ICAO-TI / IATA-DGR: ja / nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
siehe Abschnitte 6 - 8
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen):
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 (Persistente organische Schadstoffe):
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 (Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien):
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung):
Zulassungen gemäß Titel VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Beschränkungen gemäß Titel VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
Verweis auf Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Lösemittelverordnung (31. BImSchV)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen gegenüber der letzten Version
Siehe Abschnitte/Unterabschnitte:
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Legende
Auflistung der Gefahrenhinweise, die in den Abschnitten 2 bis 15 nicht vollständig
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